Gepostet: 07.10.2020
VAN LENGERICH Rechtsanwälte Notar Steuerberater
Aus dem Steuerrecht:
Wird eine Wohnung verkauft, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet, dann muss der Gewinn aus dem Verkauf nicht separat versteuert werden. Das Arbeitszimmer bleibt Bestandteil der Wohnung (FG Baden-Württemberg 5 K 338/19; noch nicht rechtskräftig) und kann nicht unabhängig von der Wohnung verkauft werden.
Brauchen Sie Rat beim Verkauf?
Wird eine Wohnung verkauft, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet, dann muss der Gewinn aus dem Verkauf nicht separat versteuert werden. Das Arbeitszimmer bleibt Bestandteil der Wohnung (FG Baden-Württemberg 5 K 338/19; noch nicht rechtskräftig) und kann nicht unabhängig von der Wohnung verkauft werden.
Brauchen Sie Rat beim Verkauf?