Gepostet: 05.10.2020
VAN LENGERICH Rechtsanwälte Notar Steuerberater
Neues aus dem Arbeitsrecht:
Schulen dürfen nicht gezielt nach Sportlehrerinnen suchen und damit männliche Lehrkräfte ausgrenzen, auch wenn die gesuchte Lehrkraft nur Schülerinnen im Sport unterrichten soll (so: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2019, 8 AZR 2/19). Ausgeschlossenen Bewerbern kann in diesen Fällen ein Schadenersatzanspruch nach dem Antidiskriminierungsgesetz zustehen.
Haben Sie auch arbeitsrechtliche Probleme? Dann wenden Sie sich an uns: www.vanlengerich.eu
Schulen dürfen nicht gezielt nach Sportlehrerinnen suchen und damit männliche Lehrkräfte ausgrenzen, auch wenn die gesuchte Lehrkraft nur Schülerinnen im Sport unterrichten soll (so: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2019, 8 AZR 2/19). Ausgeschlossenen Bewerbern kann in diesen Fällen ein Schadenersatzanspruch nach dem Antidiskriminierungsgesetz zustehen.
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