Gepostet: 30.09.2020
VAN LENGERICH Rechtsanwälte Notar Steuerberater
Kündigung Mietverhältnis bei 2 Vermietern
Wenn zwei Vermieter ein Mietobjekt vermieten und ein Vermieter während des Mietverhältnisses ausscheidet und bspw. sein Eigentum auf den anderen Vermieter überträgt, dann muss er dennoch das Mietverhältnis mitkündigen, wenn der andere Vermieter kündigt. Er war, ist und bleibt Vertragspartner zum Mieter. Wird die Kündigung also nur durch den verbliebenen Vermieter ausgesprochen, so ist sie unwirksam (BGH, Beschluss v. 9.1.2019, VIII ZB 26/17).
Der BGH entscheidet hier also genauso, wie wenn es zwei MIeter gibt und der eine einfach aus der Wohnung "verschwindet". Dann können auch nur beide Mieter das MIetverhältnis wirksam beenden.
Haben Sie Fragen hierzu, dann rufen Sie an: 0591-4343
www.vanlengerich.eu
Wenn zwei Vermieter ein Mietobjekt vermieten und ein Vermieter während des Mietverhältnisses ausscheidet und bspw. sein Eigentum auf den anderen Vermieter überträgt, dann muss er dennoch das Mietverhältnis mitkündigen, wenn der andere Vermieter kündigt. Er war, ist und bleibt Vertragspartner zum Mieter. Wird die Kündigung also nur durch den verbliebenen Vermieter ausgesprochen, so ist sie unwirksam (BGH, Beschluss v. 9.1.2019, VIII ZB 26/17).
Der BGH entscheidet hier also genauso, wie wenn es zwei MIeter gibt und der eine einfach aus der Wohnung "verschwindet". Dann können auch nur beide Mieter das MIetverhältnis wirksam beenden.
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