Gepostet: 29.09.2020
VAN LENGERICH Rechtsanwälte Notar Steuerberater
Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern
Auch im Ausland wird geblitzt. Ausländische Bußgelder können von deutschen Behörden vollstreckt werden. Ein Abkommen unter den EU-Mitgliedstaaten bildet die entsprechende Rechtgrundlage. Niemand sollte sich also darauf verlassen, dass das am Urlaubsort nicht bezahlte ausländische Verkehrs-Bußgeld in Deutschland folgenlos bleibt.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann melden Sie sich bei uns: VAN LENGERICH Rechtsanwälte: 0591-4343
Auch im Ausland wird geblitzt. Ausländische Bußgelder können von deutschen Behörden vollstreckt werden. Ein Abkommen unter den EU-Mitgliedstaaten bildet die entsprechende Rechtgrundlage. Niemand sollte sich also darauf verlassen, dass das am Urlaubsort nicht bezahlte ausländische Verkehrs-Bußgeld in Deutschland folgenlos bleibt.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann melden Sie sich bei uns: VAN LENGERICH Rechtsanwälte: 0591-4343